Der IPV begleitet die Firmen und Verbände zu aktuellen Themen und hilft, die angeschlossenen Unternehmen durch Veröffentlichungen in Verbandsmedien oder mit kurzweiligen Fachvorträgen (digital oder in Präsenz) zu informieren. Auch unterstützt der IPV die Verbände bei der passgenauen Lösung individueller Fragen aus den Unternehmen und kann zusätzlich auf die rechtliche und mathematische Expertise der Industrie-Pensions-Management GmbH (IPM GmbH) – zurückgreifen. Die IPM GmbH als registrierter Rechtsdienstleister ist ein Tochterunternehmen des IPV.
Zur Zeit betreuen wir über 350.000 Mitglieder, darunter rund 50.000 Unternehmen, Verbände und Wirtschaftsorganisationen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Die betriebliche Altersversorgung ist nur eines von vielen Themen in den Unternehmen und ehrlicherweise oftmals auch nur ein Randthema. Eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen – wie zum Beispiel das Betriebsrentenstärkungsgesetz, aber auch andere Gründe (z. B. Pensionskassen kürzen die Leistung) führen dazu, dass im worst-case-Fall sogar Haftungsrisiken für Unternehmen im Zusammenhang mit der bAV entstehen können.
In vielen Verbandsmedien informiert der IPV regelmäßig mit Fachartikeln, um auf relevante Änderungen hinzuweisen. Und unter der Überschrift „Aktuelles aus der bAV“ sind die Mitarbeiter des Verbands- und Unternehmens-Service des IPV bei immer mehr Verbänden ein fester Bestandteil, wenn man Personalverantwortliche in Schulungsveranstaltungen beisammen hat.
Zu Beginn der Corona-Pandemie und des einhergehenden Lockdowns stellte sich für viele Unternehmen die Frage, wie sich Kurzarbeit und bAV zueinander verhalten. Der IPV hat zügig ein digitales Kurzseminar entwickelt und den Verbänden für die Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Seminarwiederholungen sowie viele positive Rückmeldungen aus den Unternehmen haben gezeigt, wie wertvoll diese Unterstützung in den Personalabteilungen angekommen ist.
Unsere Antworten auf Fragen aus den Unternehmen sind durch zwei wesentliche Zielrichtungen geprägt. Sie sollen zum einen passgenau auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein und zum anderen müssen die Ausführungen so formuliert sein, dass sie gleichermaßen für Unternehmen und Mitarbeiter verständlich sind. Um die Bandbreite unserer Möglichkeiten zumindest teilweise aufzuzeigen, haben wir nachfolgend zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zusammengefasst:
Beispiel bAV
Eine GmbH bat uns ausgehend von einem Vortrag bei einem Arbeitgeber-verband darum, die vorhandene bAV der Mitarbeiter zu überprüfen und bei der Neuausrichtung zu begleiten. In einer ersten Durchsicht der Verträge konnten wir glücklicherweise akute Haftungsrisiken für das Unternehmen aus der bAV ausschließen. Allerdings mussten wir einen Hinweis darauf geben, dass die bevorstehenden Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetz in den Verträgen nicht umgesetzt waren und ein akuter Handlungsbedarf bestand.
Gemeinsam mit dem Unternehmen wurden dann Lösungsmöglichkeiten erörtert und ein Fahrplan für die Umsetzung entwickelt. Für die Neuausrichtung wurden dann die Regelungen des Tarifvertrages mit den individuellen Vorstellungen des Unternehmens abgeglichen. Die Idee des Unternehmens, langjährige Mitarbeiter stärker zu fördern wurde mit der Erfahrung des IPV umgesetzt, mit dem Betriebsrat erörtert und letztendlich in einer enthaftenden Betriebsvereinbarung niedergeschrieben. Zu guter Letzt hat der IPV die Vorstellung des neuen Konzeptes im Rahmen von Vorträgen vor der Belegschaft übernommen.
Beispiel GGF
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat sich seine Altersversorgung im Rahmen einer Pensionszusage erteilt. Die GmbH bildete die dazu notwendigen bilanziellen Rückstellungen, musste aber auch feststellen, dass die steigenden Rückstellungen die Unternehmenskennzahlen belasten und einen späteren Verkauf des Unternehmens zum Rentenbeginn des GGF deutlich erschweren. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme hat der IPV die Pensionszusage analysiert und mögliche Handlungsoptionen skizziert.
In Absprache mit dem Steuerberater hat die GmbH dann die Pensionszusage auf den sogenannten past-service eingefroren und die Weichen dafür gestellt, mit dem Rentenbeginn des GGF eine Kapitalisierung der Pensionszusage vorzunehmen um die Bilanz dann für den Verkauf der GmbH zu bereinigen. Über die IPM GmbH (Tochterunternehmen des IPV) konnten wir dann die hierfür benötigten mathematischen Gutachten liefern, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse vorbereiten und eine aktuelle Fassung der veränderten Pensionszusage verfassen.
In vielen Fällen können die Sachverhalte telefonisch oder digital geklärt werden. Bei umfangreicheren Problemstellungen kommen die regionalen Ansprechpartner des Verbands- und Unternehmensservice gerne auch zur persönlichen Beratung vor Ort zu Ihnen.
Zu Themen der Alters- und Gesundheitsvorsorge referieren die VUS-Mitarbeiter auch gerne auf Ihrer Veranstaltung. Beispiele hierfür sind Weiterbildungsveranstaltungen, Betriebsversammlungen, Informationsveranstaltungen sowie Unternehmer-, Steuerberater- und Verbandsforen. Zahlreiche aktuelle Themen sind bereits in Vorträgen aufbereitet, bei Interesse sprechen Sie einfach den für Sie zuständigen VUS-Mitarbeiter an.
Die von den VUS-Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen sind für unsere Kooperationspartner und unsere Mitglieder im Rahmen ihrer Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich kostenfrei. Für alle anderen Personengruppen und im jeweiligen Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Mandatierung unserer IPM GmbH. Für Rückfragen zur Kostensituation stehen die VUS-Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
70000 – 74999
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